[Amtlicher Beitrag] Mäharbeiten im Bestattungshain  

Die Ortsgemeinde Otterstadt bittet alle Angehörigen und Besucher des Bestattungshains um Beachtung folgender Regelungen.
Im Zeitraum von März bis einschließlich Oktober ist im Bestattungshain auf das Ausstellen von Blumengestecken, Kerzen sowie sonstigen Schmuck- und Dekorationsteilen auf den Gräbern zu verzichten.
Diese Gegenstände stellen für die Mitarbeiter des Bauhofs bei den regelmäßig durchzuführenden Mäharbeiten einen erheblichen Mehraufwand dar.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht entfernte Schmuck- und Dekorationsteile von den Mitarbeitern im Zuge der Pflegearbeiten entfernt werden.

Hinzukommend verweisen wir darauf, dass der gesamte Bestattungshain als zusammenhängende Rasenfläche angelegt ist und somit das Verfüllen von Steinplatten oder Einfassungen mit Splitt, Kies oder anderen Materialien nicht gestattet ist. Diese können zu Beschädigungen der Rasenmäher sowie zu Verletzungen an Personen führen.

Entsprechend angebrachte Materialien sind zu entfernen, um die einheitliche Gestaltung und eine ordnungsgemäße Pflege der Fläche zu gewährleisten.
Die Ortsgemeinde bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die der würdevollen Gestaltung des Bestattungshains sowie der sicheren und effizienten Pflege der Anlage dienen, und dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

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